FAQ – Digitaler Kinder- und Jugendschutz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen hinsichtlich des digitalen Kinder- und Jugendschutzes am GRG16 Maroltingergasse!

Die Seite wird laufend aktualisiert und erweitert.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es bis zu mehrere Stunden dauern kann, bis der Kinder- und Jugendschutz das Gerät Ihres Kindes erfasst. Dafür muss der Laptop eingeschaltet sein, Ihr Kind muss mit dem gewohnten Benutzerkonto angemeldet sein und das Gerät muss mit dem Internet verbunden sein.

Frage - Gibt es eine Anleitung, wie ich mich als erziehungsberechtige Person anmelde?

Ja, eine Anleitung für die Anmeldung auf den Schüler*innenlaptops finden Sie unter:

https://1drv.ms/w/c/6a445083b13126b5/IQAmTWHFqeYJTq-vkI7mHaeZAfCr1uT-dx3TAQREdXFN6Vs?e=l5vBgF 

Frage - Warum funktioniert der Einstieg mit .\EZBAdmin nicht?

Der Laptop muss eine Weile (ungefähr eine Stunde) eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein, damit die neuen Einstellungen und der .\EZBAdmin auf dem Laptop synchronsiert werden.

Frage - Muss der Laptop zur Aktivierung des Kinderschutzes eingeschaltet sein?

Ja, der Laptop muss eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein, damit die Jugendschutzeinstellungen ausgerollt werden.

Frage - Muss ich bei .\EZBAdmin den Teil mit ".\" auch eintippen?

Ja, „.\“ ist auch einzutippen. .\EZBAdmin

Frage - Wo gebe ich .\EZBAdmin ein?

.\EZBAdmin wird im Feld für den Benutzernamen eingegeben (siehe Anleitung: Bilderstrecke-EZBAdmin.docx)

Frage - Der Benutzer heißt ja auch auf anderen Laptops EZBAdmin. Ändert sich dann bei Kennwortänderung nicht das Passwort für die anderen Eltern?

Der Benutzer .\EZBAdmin ist ein lokales Konto am Laptop Ihres Kindes. Bei der Kennwortänderung wird nur das Kennwort für den .\EZBAdmin am Laptop Ihres Kindes, aber nicht das Kennwort für andere .\EZBAdmins auf anderen Laptops geändert.

Frage - Wie kann ich die Kinderschutz-Einstellungen im Bildungsportal vornehmen?

Unter nachfolgendem Link findet man eine Anleitung zu den Funktionen im Bildungsportal: 
https://digitaleslernen.oead.at/fileadmin/Dokumente/digitaleslernen.oead.at/BMB_Anleitung_Kinderschutz_Eltern.pdf

Frage - Kann ich auf den Kinder- und Jugendschutz verzichten?

Als Erziehungsberechtigte ist es Ihr Recht, auf den Kinder- und Jugendschutz für Ihr Kind zu verzichten (opt-out). Sie können diese Einstellung im Bildungsportal vornehmen: Siehe Frage – Wie kann ich die Kinderschutz-Einstellungen im Bildungsportal vornehmen?

Frage - Was ist mit einem privaten Laptop, den unser Kind für die Schule im Einsatz hat?

Private Laptops Ihrer Kinder dürfen gerne privat verwaltet werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Kinder- und Jugendschutz obliegt dabei Ihnen. 

Frage - An welche Adresse wende ich mich, wenn ich weiterhin Fragen habe, die nicht in den FAQs beantwortet werden?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte per E-Mail an: sek1.grg16@916026.bildung-wien.gv.at mit dem Betreff: Kinder- und Jugendschutz